AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

des Kfz-Sachverständigenbüros Stephan Ziegler

Personenzertifizierter KFZ-Sachverständiger für Schäden und Bewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 / IQZert

Stand: August 2025

§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Kfz-Sachverständigenbüro Stephan Ziegler (im Folgenden „Auftragnehmer“ oder AN) und dem Auftraggeber (im Folgenden AG) über die Erstellung von Gutachten, Bewertungen und Beratungen, sofern nicht ausdrücklich abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.

§ 2 Auftragserteilung
1. Ein Auftrag zur Gutachtenerstellung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder auf elektronischem Wege erteilt werden und ist verbindlich.

2. Der AG verpflichtet sich, dem AN alle für die ordnungsgemäße Gutachtenerstellung erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig, richtig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

3. Der AG ist verpflichtet, Vorschäden, Altschäden und bekannte Mängel vollständig mitzuteilen. Nachteile aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben gehen nicht zu Lasten des AN.

Der AG bevollmächtigt den AN, alle im Zusammenhang mit dem Auftrag erforderlichen Feststellungen, Untersuchungen und Handlungen vorzunehmen und gegenüber Dritten (z. B. Versicherungen, Werkstätten, Behörden) in diesem Zusammenhang aufzutreten.

§ 4 Zahlungsbedingungen
1. Das Sachverständigenhonorar ist – sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde – sofort mit Fertigstellung des Gutachtens und Rechnungsstellung fällig.

2. Der Versand des Gutachtens erfolgt in der Regel nach Zahlungseingang oder per Nachnahme, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

3. Gerät der AG in Zahlungsverzug, ist der AN berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu berechnen und nach erfolgloser Mahnung rechtliche Schritte einzuleiten.

§ 5 Vergütung
5.1 Bei Schadengutachten richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe. Maßgeblich sind die kalkulierten Reparaturkosten inkl. MwSt. sowie ggf. eine Wertminderung. Bei Totalschäden ist der Wiederbeschaffungswert vor Schadenereignis maßgeblich.

5.2 Für Fahrzeugbewertungen gilt die jeweils aktuelle Honorartabelle des AN.

5.3 Für Beratungen oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von derzeit 125,00 € zzgl. MwSt. berechnet.

5.4 Nebenkosten (z. B. Fahrtkosten, Schreibkosten, Porto, Fotokosten) richten sich nach der aktuellen Nebenkostentabelle des AN.

5.5 Abweichend kann eine Festpreisvereinbarung getroffen werden.

5.6 Nachbesichtigungen, Stellungnahmen oder Rechnungsprüfungen werden als eigenständige Aufträge behandelt und mit 25 % des Grundhonorars zzgl. Nebenkosten berechnet.

5.7 Fotografien werden mit 2,00 € pro Stück berechnet. Zusatzsätze werden ebenfalls mit 2,00 € pro Foto abgerechnet.

5.8 Gerichtsgutachten werden gemäß den Bestimmungen des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) abgerechnet.

5.9 Erforderliche De- und Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand gemäß § 5.3 abgerechnet.



§ 6 Differenzvergütung

Wird der AN nach vorheriger privater Tätigkeit zusätzlich vom Gericht beauftragt, ist der AG verpflichtet, die Differenz zwischen der gerichtlichen Vergütung nach JVEG und dem vertraglich vereinbarten Honorar (§ 5) auszugleichen.

§ 7 Stornierung
Eine Stornierung des Auftrags ist schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) mitzuteilen.

• Vor Beginn der Arbeiten wird eine Pauschale von 100,00 € zzgl. MwSt. fällig.

• Nach Beginn der Arbeiten ist das volle Honorar zu entrichten.

§ 8 Gutachtenerstellung
1. Der AG erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten in dreifacher Ausfertigung (ein Original, zwei Duplikate). Ein weiteres Duplikat sowie die Bilddateien verbleiben beim AN.

2. Inhalt, Form und Gliederung der Gutachten richten sich nach den gängigen Richtlinien des Instituts für Sachverständigenwesen.

§ 9 Versand
Der Versand von Gutachten und Bewertungen erfolgt auf Risiko des AG, es sei denn, der Versand erfolgt durch persönliche Übergabe.

§ 10 Haftung
Der AN verpflichtet sich, den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen. Für Schäden haftet der AN nur nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 11 Datenschutz
Der AN verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website des AN.

§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

2. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Kfz-Sachverständigenbüros in 36088 Hünfeld.

3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Zusatzregelung für Fahrzeugbewertungen
Bei Bewertungen von Fahrzeugen und Anhängern ist der AG verpflichtet, dem AN alle bekannten Mängel, Vorschäden und Unfälle mitzuteilen. Sämtliche zum Fahrzeug gehörenden Unterlagen (Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Prüfberichte, Rechnungen etc.) sind vorzulegen.

Einwendungen gegen die Höhe der Bewertung sind schriftlich und innerhalb von 7 Tagen nach Zugang des Gutachtens an das Büro Stephan Ziegler zu richten.